Trinkwasser
Wasser ist unser höchstes Gut!
Trinkwasser wird zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zur Reinigung genutzt.
Deshalb wird es auch als Lebensmittel bezeichnet. Alle Wasserleitungen und Entnahmestellen müssen so beschaffen sein, dass durch den Gebrauch des Wassers keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursacht wird.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Anforderungen an Werkstoffe und Trinkwasser-Installationen.
Eine regelmäßige Inspektion gewährleistet nicht nur die Qualität des Wassers, sondern hat auch den Vorteil, dass Schäden an der Installation frühzeitig erkannt werden und dass alle Bauteile funktionsfähig bleiben.
Pflichten aufgrund der Neuregelung:
Ab dem 01.11.2011 bestehen Untersuchungspflichten gemäß § 14 TrinkwV. Grundeigentümer und Vermieter müssen aktiv werden, Wohnungseigentümer müssen einen Beschluss herbeiführen, wie diese Pflicht umgesetzt wird.
Für den Vermieter, Grundeigentümer oder Verwalter, besteht als Betreiber der Trinkwasserstelle folgende Pflichten:
- Überwachung und Dokumentation der Betriebsparameter,
- Durchführung der Inspektionsmaßnahme und Führen eines Betriebsbuchs,
- Durchführung bzw. Anforderung der Wartungsmaßnahmen sowie
- entsprechende Dokumentation (Betriebsbuch).
Die hygienischen Mindestmaßnahmen sind:
- jährliche Inspektion des Trinkwassererwärmers (alle zwei Jahre, wenn nötig Reinigung und Entkalkung),
- jährliche Kontrolle der hydraulischen Einregulierung,
- monatliche Temperaturinspektion,
- jährliche hygienische und mikrobiologische (Legionellen-) Untersuchung gem. DVGW Arbeitsblatt W 551.
Neue Trinkwasserverordnung bringt neue Pflichten
Am 01.11.2011ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Ziel der TrinkwV ist, Menschen von nachteiligen Folgen des Trinkwassergenusses zu schützen. Um die Kontrolle der Qualität, insbesondere auf gesundheitsgefährdende Legionellen, abzusichern, wurde die TrinkwV novelliert.
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über Wasserversorgungsunternehmen. Die Wasserversorgungsunternehmen sind bis zum Übergabepunkt (Wasserzähler) für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Nach dem Wasserzähler ist der Betreiber oder Eigentümer für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Die Qualität des Trinkwassers ist maßgeblich von der internen Hausinstallationsanlage abhängig.
Die Verunreinigung des Trinkwassers erfolgt innerhalb der Hausinstallationsanlage. Hierbei handelt es sich um mikrobiologische Verunreinigung und Rückstände von Metallen.
Legionellen, eines der Hauptprobleme unreinen Wassers, beruht auf stehendes Wasser. Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien. Sie kommen weltweit in Oberflächenwassern und auch im Boden vor. Aufgrund dieser Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Sie können sich auch in dem von Wasserwerken gelieferten Trinkwasser befinden. Legionellen vermehren sich optimal in einem Temperaturbereich von 30-45°C. Sie werden erst rasch abgetötet oberhalb von 70 °C. Legionellen lösen die Legionärskrankheit aus, die bei den Gesundheitsämtern meldepflichtig ist.
Deutschlandweit erkranken jährlich 20.000 – 30.000 Menschen an der Legionelleninfektion. Ca. 2.000 – 3.000 Menschen sterben jährlich.
Vor diesem Hintergrund wurde bei der Novellierung der TrinkwV im Wesentlichen auf den Umgang mit Legionellen abgestellt.